Er 46, Lehrer, verliebt – Sie 14, Schülerin, auch verliebt – Bewährungstrafe mit Bedenken

Schulunterricht im 18. Jahrhundert, Wikipedia Commons

Dass Sex zwischen Lehrern und Schülern eine Menge Probleme mit sich bringen  und sowohl moralische als auch strafrechtliche Bedenken produzieren kann, ist eine Binsenweisheit. Dass Lehrer und Schüler Menschen mit Gefühlen und gelegentlichen Verwirrungen und Verirrungen sind …auch. Ein 46-jähriger Pädagoge, der wegen seines Verhaltens vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen hat, ist jetzt von einem Hamburger Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Wie abendblatt.de berichtet, waren sich der verheiratete Familienvater und seine damals 14-jährige Schülerin durch einen Facebook-Chat näher gekommen, der bis zu drei Stunden täglich gedauert haben soll. Er habe sie “Liebling” genannt, sie habe ihn konsequent weiter gesiezt, um sich im Unterricht nicht zu verplappern. Es sei zu Treffen außerhalb der Schule gekommen, für den ersten Sex habe der Biologielehrer eine Ferienwohnung angemietet. Nachdem das Verhältnis aufgeflogen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen eingeleitet worden war, soll der Lehrer die Schülerin aufgefordert haben, das Verhältnis per email zu leugnen, um ihn zu entlasten. Aus Liebe habe die Schülerin das auch getan. Der Fake flog auf und der Mann wanderte wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft.

Auch wenn er zum Zeitpunkt der Affäre Eheprobleme gehabt habe, Schüler der eigenen Schule seien tabu, mahnte der Richter den Pädagogen, dessen Tochter etwas älter als seine Ex-Geliebte ist. Und anders als in einem Fall, in dem das OLG Koblenz vor kurzem einen Vertretungslehrer, der ebenfalls Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt hatte, freigesprochen hatte, liege vorliegend eindeutig ein Obhutsverhältnis vor, welches die Schülerin zur Schutzbefohlenen in Sinne des § 174 StGB gemacht habe.

Wohl unter Zurückstellung von Bedenken und sicher auch im Hinblick auf die erlittene Untersuchungshaft erfolgte die Verurteilung zu der Bewährungsstrafe. Mehr als 2 Jahre hätten es ja nicht sein dürfen.

 

 

3 Kommentare zu “Er 46, Lehrer, verliebt – Sie 14, Schülerin, auch verliebt – Bewährungstrafe mit Bedenken

  1. Was im Tatort “Reifeprüfung” schon 1977 im TV lief, wiederholt sich so oder ähnlich vermutlich täglich. Dafür gibt es einfach zu viele Lehrer und Schülerinnen bzw. Lehrerinnen und Schüler bzw. Lehrer und Schüler bzw. Lehrerinnen und Schülerinnen.
    Die meisten solcher Liebschaften bleiben sicherlich unentdeckt, sind meist kurzer Natur und werden bei Entdeckung “flach gehalten”.
    Hinzu kommt der sexuelle Missbrauch durch Priester und Pastoren an Kindern in kirchlichen Bereichen, aber auch an Schulen, wie der Ahrensburger Stormarnschule an “Ute” durch Religionslehrer Pastor Kohl aus dem Ahrensburger Waldgut Hagen.
    Vorgesetzte Verantwortliche ( Bischöfin etc. ) schauen meist weg oder versetzen die Täter in andere Orte – wie auch Pastor Kohl.
    Leben – wie bei “Ute” oder den Kohns werden zerstört – Vertrauen in Kirche und Lehrer, Politiker und Verantwortlliche für immer beschädigt – oft zurecht.
    Denn mit der Aufdeckung und Beschützung von Opfern ist keine Karriere zu machen.
    Das war immer so und wird immer so bleiben.

    Klaus H. Schädel, Großhansdorf

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