Ich bin für die Beschneidung von afrikanischen Mädchen und die Beschneidung des Regierungssprechers Seibert!

Cheskel Dovid

Es ist ein jahrhundertalter Brauch, dass diplomatisch agierende Regierungssprecher zumindest in ihrer Redefreiheit beschnitten sind. Sie dürfen halt nur sagen, was gerade Regierungsmeinung ist.  Ich wünschte, dass Herr Seibert als CDU-Regierungssprecher – nicht nur  was seine Redefreiheit angeht - sondern auch tatsächlich unters Messer kommt. Wie tönt es da nicht nur aus dem Regierungslager und der fortschrittlichen Opposition von SPD und GRÜNEN? Die Bundesregierung will/soll rasch dafür sorgen, dass religiöse Beschneidungen nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Die aufgeregten Stimmen wenden sich gegen eine bahnbrechende Entscheidung des Landgerichts Köln, wonach medizinisch nicht indizierte Beschneidungen bei Jungen, wie sie seit Jahrhunderten oder Tausenden von Muslimen und Juden vorgenommen werden, strafbare Körperverletzungen darstellen. Zur Begründung hört man aus Regierungskreisen, eine Strafbarkeit führe zu einer Beschränkung der religiösen Freiheit und sei der Integration von Muslimen abträglich. Unser Außenminister fürchtet gar um das Ansehen der Bundesrepublik in der Welt. Der Stern berichtete darüber.

Also, ein Beschneidungsverbot verhindert ein religiöses Leben? Ohne das Stückchen Vorhaut kann man seinen Glauben nicht praktizieren? Was bedeutet es für einen Säugling oder ein Kleinkind, wenn man ihm was abschneidet? Schmerzen, Angst, Panik, nachträgliche Risiken. Ich selbst vertrete gerade einen Urologen, dem vorgeworfen wird, entweder zu tief geschnitten, oder sich nicht ordentlich um die medizinische Nachsorge gekümmert zu haben. Ergebnis: Dem armen Kind ist mehr als ein Drittel seines Penis abgestorben und das verfaulte Fleisch musste entfernt werden. Sicherlich (hoffentlich) ein trauriger Einzelfall?

Zum Glück bin ich kein Regierungssprecher und auch nicht auf die Wählerstimmen von nicht lernfähigen muslimischen oder jüdischen Mitbürgern angewiesen. Auch ist mir mein Ansehen in der Welt scheißegal!

Ich sag´s deshalb provokativ: Ich bin für die rituelle Beschneidung von afrikanischen Mädchen und dafür, dass die Zeugen Jehovas ihre Kinder nicht zum Arzt schicken, auch wenn ihre Kinder dabei draufgehen sollten. Halten wir doch konsequent die jeweiligen Traditionen hoch und bleiben wir bei dem intelligenten Motto – Das haben wir schon immer so gemacht.

Nein, ich bin kein Antisemit oder Islamhasser – auch kein latenter. Ich mag einfach nur kleine muslimische, jüdische oder andere Menschenwesen, denen ich ungern sinnlose Schmerzen zugefügt sehen will.  Und ich hätte die Hoffnung gehabt, das Urteil des Landgerichts Köln könnte auch bei Traditionalisten zu einem Umdenken beitragen – oder wenigstens zu einer unaufgeregteren Diskussion. Und so sehen das auch so manche meiner guten jüdischen und muslimischen Freunde. Wer hätte das gedacht? Ach ja, die Prügelstrafe für Kinder sollten wir in guter christlicher Tradition auch gleich wieder einführen!

 

 

16 Kommentare zu “Ich bin für die Beschneidung von afrikanischen Mädchen und die Beschneidung des Regierungssprechers Seibert!

  1. Für den Artikel hätte es der provokativen Überschrift nicht bedurft. Zum Thema teile ich Ihre Meinung vollständig. Weshalb haben die vom Urteil Betroffenen keine Rechtsmittel eingelegt? Gibt das Urteil tatsächlich eine komplette Strafbarkeit von Beschneidungen her? Bleibt abzuwarten, wann und wie dieses Thema wieder zur Normalität wird.

    • @Bert Grönheim
      In der ganzen Diskussion ist ziemlich untergegangen, dass der Arzt, der den Eingriff unternommen hatte, wegen Verbotsirrtums freigesprochen wurde. Er ist durch das Urteil nicht beschwert und dann gibts kein Rechtsmittel.

  2. “Weshalb haben die vom Urteil Betroffenen keine Rechtsmittel eingelegt?”

    Das ist ja das Tolle an dem Urteil (oder an unserem Rechtssystem, je nachdem). Es wurde zwar die Strafbarkeit festgestellt, aber im gleichen Atemzug wurde der Angeklagte freigesprochen, weil er nichts von der Strafbarkeit wissen konnte(!). Gegen einen Freispruch kann man aber keine Rechtsmittel einlegen. Die Staatsanwaltschaft hätte Rechtsmittel einlegen können, dann hätte sich ein höheres Gericht mit dem Thema beschäftigt. Das hat sie aber nicht getan (warum auch immer) und damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

    “Ohne das Stückchen Vorhaut kann man seinen Glauben nicht praktizieren?”

    Die jüdische Religion (und die Juden, und zwar auch die liberalen Juden) sehen das tatsächlich so.

    Nichts für ungut, aber Sie begehen hier den gleichen Denkfehler, dem das LG Köln zum Opfer gefallen ist: Sie definieren den Begriff “Religionsfreiheit”, und insbesondere die Grenzen derselben, allein auf der Grundlage Ihres persönlichen Begriffs von “Religion” (bzw. einem Begriff von Religion, der in Deutschland weit verbreitet ist) und übersehen dabei, dass zur Religionsfreiheit auch das Recht gehört, einen anderen Begriff von “Religion” zu haben als die Mehrheit. Wenn aber der Staat (bzw. die Gerichte) nur noch das als “Religion” anerkennen, was dem Konsensus der Gesellschaft entspricht, dann gibt es im Endergebnis keine Religionsfreiheit mehr.

    Worum es wirklich geht, verrät übrigens folgender Satz im Aufsatz von Dr. Putzke:
    “Nicht nur eine Gesellschaft muss sich mit religiösen Bräuchen arrangieren
    (diese Pflicht ergibt sich aus Art. 4 Abs. 2 GG), sondern Glaubens- oder Religionsgemeinschaften – wollen sie Teil einer Gesellschaft sein und bestenfalls
    darin akzeptiert werden – müssen ebenfalls bereit sein, gewisse Traditionen dem
    geltenden nationalen und internationalen Recht anzupassen und nach möglichen
    Alternativen zu suchen.”
    Es geht also nicht nur um die Frage, ob ein bestimmte religiöse Handlung erlaubt ist oder nicht (darüber kann man ja noch diskutieren), sondern es geht darum, die Glaubensgemeinschaften zu “erziehen”. Sie sollen sich gefälligst an die Gesellschaft anpassen, wenn sie akzeptiert werden wollen, und sich in ihrem Glauben nicht mehr von der Bibel, dem Koran oder was auch immer leiten lassen, sondern von StGB und BGB.
    (Nebenbei, welche Arroganz – die Beschneidung ist weder nach nationalem noch internationalem Recht wirklich verboten, sie war vielmehr bisher in jedem Land der Erde erlaubt und ist auch jetzt noch außerhalb von Deutschland.)

    • Lieber Rasti,
      danke für deinen Diskussionsbeitrag. Mir ist die Problematik schon irgendwie klar. Es ist ein heikles Thema und natürlich wird man jahrhundertalte Traditionen und religiöse Bräuche nicht einfach abschaffen können. Vielleicht bin ich angesichts des in meinem Artikel geschilderten Falles auch ein wenig zu emotional an die Sache rangegangen. Aber vielleicht begehst auch du den Denkfehler? Letztlich geht es um Menschenrechte. Kinder sind Menschen. Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass Erwachsene sich aus z.B. religiösen Gründen beschneiden lassen. Kinder haben aber keine Entscheidungsfreiheit. Da sehe ich das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit irgendwie höher angesiedelt als die Religionsfreiheit der Eltern? Wahrscheinlich bin ich zu naiv. Das Beschneiden der Vorhaut ist nicht mit den ebenfalls religiös begründeten Genitalverstümmelungen von afrikanischen Mädchen vergleichbar. Für wen würdest du dich entscheiden, wenn es um eine Abwägung zwischen dem Recht der afrikanischen Eltern und dem Recht ihres kleinen Mädchens ginge? Würde mich interessieren. Und das meine ich nicht polemisch.

      Liebe Grüße aus Neuss

  3. Wie ich an anderer Stelle bereits schrieb: Wenn man Beschneidungen aufgrund religiöser Riten gesetzlich erlaubt, kann man auch gleich Steinigungen legalisieren. Dabei handelt es sich ja schließlich auch “um Jahrtausende alte Traditionen”, je nachdem, wen man fragt. Es ist unerträglich, wie die Politiker eines säkulären Staates vor einigen Religionsgemeinschaften kuschen.

  4. Normalerweise sind die Kommentare in der WELT nicht sehr genießbar, aber heute wollte dort jemand Jungfrauen schlachten, weil er gläubiger Azteke sei. Charmante Idee.

    Ich hatte mich ebenfalls an der Diskussion beteiligt, und zwar mit einem Gedankenspiel, die gläubigen Juden und Muslime würden statt der Vorhaut ein klitzekleines Stück der weiblichen Schamlippen entfernen. Wie heiter und lebendig würde doch dann die Diskussion zu Gunsten junger Frauen verlaufen. Gynozentrische Gesellschaft machts möglich. Da es jedoch nur um Knaben geht, gibt es plötzlich breite parlamentarische Mehrheiten für Genitalverstümmelung – wer hätte das Gedacht?

    Bei solch öffentlichen Bekenntnissen zu Straftaten stellt sich für mich die Frage, ob eine Regierung überhaupt noch im Amt verbleiben darf.

    Letztes Gedankenspiel von mir: nicht arabische und semitische Stämme wollen das Beschneidungsrecht durchsetzen, sondern die von Ihnen schon erwähnten Zeugen Jehovas – oder vielleicht Scientology? Wie schnell wäre dann der innere Kompass unserer verwirrten Volksvertreter wieder eingenordet.

  5. Danke Rasti für den guten Beitrag.

    @N.Heym: Öffentliche Bekenntnisse zu Straftaten? Die Frage der Strafbarkeit soll doch eben geregelt werden. In Ihrem antisemitischen und antiislamischen Eifer haben Sie das wohl übersehen.

    @Schwartmann: Na, Na, erst einen Schwarzen mit einem Affen vergleichen und jetzt Juden und Muslime mit unqualifizierten Äußerungen diffamieren? Seit wann ist die Steinigung eine Tradition? Ich hab noch keinen getroffen, der jemanden gesteinigt hätte. Sie scheinen ja ziemlich viel Hass mit sich herumzuschleppen.

  6. Das Urteil ist über die Homepage des Justizministers NRW in der Rechtssprechungsdatenbank im Wortlaut zu finden.

  7. Ach Zork, jetzt fällt Ihnen ernsthaft nichts besseres ein, als in mir einen Eiferer zu sehen? (auf den Rest Ihrer dummdreisten Unterstellung gehe ich gar nicht erst ein)

    Die Frage der Strafbarkeit muss nicht geklärt werden, den Körperverletzung ist bereits strafbar. Wer öffentlich so tut, als müsste hier ausnahmsweise das letzte Wort erst noch gesprochen werden, ist wirklich ein Eiferer.

    Warum die religiös Beschleunigten davon besessen sind, Kindern Gewalt anzutun, weiss ich nicht, aber falls Sie betroffen sind, frage ich Sie ganz direkt: brauchen Sie möglicherweise eine Therapie?

  8. “Wenn man Beschneidungen aufgrund religiöser Riten gesetzlich erlaubt, kann man auch gleich Steinigungen legalisieren” und auch die Frage, welches Grundrecht schwerer wiege, beides ist schlicht falsch.

    Es gibt keine Rangordnung unter den Grundrechten, das ist lange und anerkannte Rechtsprechung des BVerfG. Kollidierende Grundrechte müssen im Wege der praktischen Konkordanz ausgeglichen werden.

    Daher ist jede Aussage wie “Körperliche Unversehrtheit ist wichtiger als Religionsfreiheit” (bzw. “sollte wichtiger sein”) schlicht falsch.

    Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an, also die Frage, ob der konkrete Eingriff Penis-Beschneidung (und nicht etwa jeder mögliche Eingriff wie etwa eine Steinigung oder eine Mädchenbeschneidung) wirklich schwerwiegender ist als das Recht zu einer religiösen Initiation und dem Recht der elterlichen Sorge, die auch die Religionszugehörigkeit umfaßt.

    Und nicht nur, daß die Steinigung zweifelsohne ein schwerwiegenderer “Eingriff” in das Recht auf Gesundheit (ja sogar Leben) eingreift als eine Beschneidung und daher durchaus anders gegenüber der Religionsfreiheit gewichtet werden kann und sollte – einen “Sünder” nicht steinigen zu dürfen ist ein wesentlich geringerer Eingriff in die Religionsfreiheit als das Verbot eines Initiationsrituses einer Religion, eines Bundesschlußes mit dem Gott der entsprechenden Religion.

  9. Herr “me”,
    Sie sprechen hier die Religionsfreiheit an – meinen Sie nicht vielleicht doch eher Religionszwang? An welcher Stelle verteidigen Sie die Religionsfreiheit des Kindes? Wo bleibt sein Recht, vor den religiösen Riten seiner Eltern bewahrt zu werden, sofern diese seine körperliche Unversehrtheit in Frage stellen? Die persönliche Freiheit zur Religionsausübung ist doch kein entgrenztes Recht, anderen Menschen Leid anzutun. Wie kommen Sie denn nur darauf? Hier handelt es sich um eine völlige Fehlvorstellung.

    Was Sie nahelegen, ist ein Automatismus in der Weitergabe des Glaubens inklusive Einwilligungsfiktion. Die Eltern nehmen die Entscheidung des Kindes unter dem sozialen Druck der Glaubensgemeinschaft vorweg. Das halte ich für äußerst fragwürdig. Wie ist Ihr Rechtsstaatsverständnis? Soll denn Religion Ihrer Ansicht nach aufgrund eines freien Bekenntnisses mit einwilligungsfähigen Personen zustande kommen, oder von den Parentalgenerationen auf die Kinder übergehen wie eine Erbkrankheit ohne Einspruchsmöglichkeit?

    Was nützt es dem Betroffenen, sich als Erwachsener vom Glauben abzuwenden, wenn die Genitalverstümmelung bereits stattgefunden und der Staat dies zugelassen hat? Jeder dieser Eingriffe ist trotz fehlender medizinischer Indikation mit Angst, Schmerzen und gesundheitlichen Risiken verbunden und die belegbaren Folgen stehen teilweise im Widerspruch zu den kursierenden Behauptungen. Denken Sie nicht, dass dies genügt, um hier eine klare Grenze zugunsten des Betroffenen zu ziehen?

  10. Wer sich schon mal “das unwesentliche Stück Haut” versehentlich im Reißverschluß einklemmte, weiß wie viele Nervenenden dort hausen.
    Beschneiden entfernt nicht nur Haut, es reduziert unwiederbringlich die Empfindung.

    Bisher dachte ich, Glaube findet in so einem Wechselspiel zwischen Hirn und Herz statt (ganz simpel ausgedrückt). Wenn nun einige Religionslehrer erzählen, des habe etwas mit der Beschaffenheit des dritten Daumens zu tun…
    Ich mach mit dem Ding einiges – aber nicht denken.

    So, jetzt muß ich los, dem 3 Monate alten Enkel ein Pentagram auf den Po tätowieren lassen.

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