Hat der Kripobeamte eine andere StPO? – “Wenn Sie keine Aussage machen, werde ich Sie bundesweit per Haftbefehl suchen lassen!”

Meyer-Goßner, Kommentar zur Strafprozessordnung

Reichlich verzweifelt war eine Dame, die mich kürzlich in einer strafrechtlichen Angelegenheit aufgesucht hat. Seit Wochen werde sie von einem Kriminalbeamten förmlich terrorisiert. Jetzt will sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Warenkreditbetrug in einer Größenordnung von ein paar tausend Euro wird der Frau vorgeworfen, die nach eigenen Angaben bislang unbestraft ist. Die Polizei sei mit einem Durchsuchungsbeschluss zu ihr gekommen, hätte etliche Sachen mitgenommen und ihre ganze Wohnung nebst Schrankinhalten fotografiert. Dann sei sie zunächst mündlich zur Vernehmung vorgeladen worden. Weil sie einen Unfall hatte und nicht laufen konnte, habe sie den Termin abgesagt. Seitdem rufe der ermittelnde Kriminalbeamte mehrfach wöchentlich bei ihr an, sei auch schon wiederholt bei ihr vorbeigekommen und habe sie rausgeklingelt. Zwischendurch habe sie auch schriftliche Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung bekommen, die letzte vor wenigen Tagen. Der Beamte sei so aggressiv, dass sie Angst habe, dorthin zu gehen. Er habe ihr gesagt, der Staatsanwalt sei total sauer, dass sie bislang keine Aussage gemacht habe und werde sie ins Gefängnis bringen. Wenn sie nicht zum nächsten Vernehmungstermin erscheine und eine Aussage mache, werde er sie zur Festnahme ausschreiben und bundesweit per Haftbefehl suchen lassen.

Klingt sehr nach versuchter Aussageerpressung, oder? Ich habe keinen Anlass, der Frau nicht zu glauben, die Verzweiflung wirkte sehr echt.  § 136a lässt grüßen. Obwohl – so was macht ein deutscher Polizeibeamter doch nicht, darf er ja auch gar nicht. Der kennt doch die StPO und wird das bestimmt empört zurückweisen, wenn man ihn damit konfrontiert. Die Dame ist gewiss nur hysterisch …

Ich habe versucht, die Frau zu beruhigen. Nein, sie sei nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Und aussagen müsse sie als Beschuldigte ohnehin nicht. Und die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls lägen ersichtlich nicht vor, wenn ihre Angaben zu Vorstrafen und vorgeworfener Schadenhöhe stimmen, zumal sie ja einen festen Wohnsitz habe und erreichbar sei.

Ich habe den Vernehmungstermin abgesagt und mich zum Verteidiger bestellt. Ich habe noch ein paar passende Worte hinzugefügt und denke, dass der Polizeibeamte die Frau jetzt in Ruhe lassen wird. Sonst bekommt er ziemlichen Ärger, und das wird er wissen. Bislang habe ich von einer Dienstaufsichtsbeschwerde und anderen Maßnahmen abgesehen. Es würde ja Aussage gegen Aussage stehen, und wer glaubt schon einer (potenziellen) Betrügerin?

 

5 Kommentare zu “Hat der Kripobeamte eine andere StPO? – “Wenn Sie keine Aussage machen, werde ich Sie bundesweit per Haftbefehl suchen lassen!”

  1. Diese “übereifrigen” Polizisten gibt es öfters und wahrscheinlich öfters als Sie es glauben würden. Manche behaupten auch, wenn man der “Einladung” der Polzei nicht folgt, daß sie den Eingeladenen im streifenwagen abholen würden.

  2. Sowas kommt dabei raus, wenn man so einem Scheiss wie Tatort oder CSI glaubt. Da unterstelle ich den Krimiautoren schon Vorsatz, um die Masse vorbereitend weichzukloppen.

  3. Mhh ich glaube ich hätte die Frau zwar aufgeklärt und ihr ein Diktiergerät in die Hand gedrückt, welches sie neben Telefon und Haustür griffbereit hinlegen soll und wenn der eifrige Kollege auftaucht einfach mal mitlaufen lassen und die Anzeige direkt danach schreiben… Der macht doch sonst genau das Gleiche beim nächsten Opfer, der fühlt sich doch sogar noch im Recht – der ist doch der Gute!

  4. Und was lernen wir daraus? Er kommt damit durch… tollen Anwalt hat sich die Frau da gesucht. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte doch mindestens drin sein oder?

    • Wissen Sie, lieber Morphium, Dienstaufsichtsbeschwerden könnte ich jede Wochen ein Dutzend erstatten, da fehlt bisweilen die Zeit. Außerdem gibt es das die berühmten drei “f”, nämlich “formlos, fristlos, fruchtlos”. So ist das meistens mit Dienstaufsichtsbeschwerden. Man muss das schon auf die Fälle beschränken, die besonders drastisch und nach Möglichkeit auch eindeutig sind. Und wie immer gilt auch hier: “Audiatur et altera pars”, man höre immer auch die andere Seite. Ich habe zwischenzeitlich mit dem Polizeibeamten telefoniert, der stellt die Sache erwartungsgemäß grundsätzlich anders dar. Objektive Zeugen gibt es nicht. Wem wird der Dienstherr da wohl glauben? Warum viel Papier beschreiben, wenn´s ersichtlich für die Katz´ ist? Strafverteidigung soll effektiv und pragmatisch sein. Rechthaberei bringt´s oft nicht, wenn die Beweislage es nicht hergibt. So ist das nun mal. Und außerdem würde es die Mandantin zusätzliches Geld kosten, das sie sich besser sparen kann.

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