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	<title>strafblog.de</title>
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	<description>Juristisches Blog der Rechtsanwälte POHLEN + MEISTER</description>
	<pubDate>Thu, 22 May 2008 18:27:27 +0000</pubDate>
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		<title>Kein Schutz nirgends, Ehrenmord oder Justizskandal?</title>
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		<pubDate>Thu, 22 May 2008 14:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GeM</dc:creator>
		
	<category>strafblog</category>
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		<description><![CDATA[Mit dem Rummel um das Büchlein “Kein Schutz - nirgends” ist die Strategie einer jungen Rechtsanwältin aus Düsseldorf und ihrer Berufsberaterin - der eigentlichen Autorin - oder die Strategie des hinter ihnen stehenden Buchverlages aufgegangen.
Thema des Buchs: Ehrenmord und Justizskandal am Beispiel des noch nicht rechtskräftig verurteilten “Doppelmörders” Erol P.
Als Verteidiger - auch des hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Rummel um das Büchlein “Kein Schutz - nirgends” ist die Strategie einer jungen Rechtsanwältin aus Düsseldorf und ihrer Berufsberaterin - der eigentlichen Autorin - oder die Strategie des hinter ihnen stehenden Buchverlages aufgegangen.</p>
<p>Thema des Buchs: Ehrenmord und Justizskandal am Beispiel des noch nicht rechtskräftig verurteilten “Doppelmörders” Erol P.</p>
<p>Als Verteidiger - auch des hier in Rede stehenden angeblichen “Ehrenmörders” - bin ich für jede berechtigte Kritik an der Justiz dankbar. Als Verfechter des Rechtsstaates vertrete ich die Null-Toleranz-These gegenüber menschenfeindlichen Gesinnungen jeder Art und ja, es gibt verabscheuenswürdige Ehrenmorde - auch in Deutschland, die auch mit kulturellen Unterschieden nicht zu rechtfertigen sind und denen mit allen gesellschaftspolitischen Mitteln und der Strenge des Gesetzes zu begegnen ist. Es handelt sich um ernste und komplexe Themen.</p>
<p>Als unmittelbarer Prozessbeobachter aber bin ich erstaunt darüber, wie undifferenziert Medien und Presse sich im vorliegenden Fall haben einspannen lassen; wie undifferenziert Fakten missachtet wurden und ein tragischer Sachverhalt auf ungeprüften Zuruf der Buchautorinnen zum “Ehrenmord” und “Justizskandal” in den Medien umgebogen wurde. Bestes Beispiel hierfür ist der Artikel “Dunkles Kapitel unter Verschluss” von Tom Fugmann unter Kulturzeit www.3sat.de., indem von einem “Insiderbericht aus einer Parallelwelt” gesprochen wird, die es wohl auch tatsächlich gibt. Nur hat der in Rede stehende Fall damit nichts zu tun und die Behauptungen, sämtliche weibliche Protagonisten des Buches seien zwangsverheiratet und stünden sich einem feindlichen Familenclan gegenüber, klingt zwar reißerisch, entspricht aber schlichtweg nicht der Wahrheit. Man bekommt als informierter Leser den Eindruck, man befinde sich in einer Parallelwelt der Presseberichterstattung, in der Journalisten, die offenbar den Prozess nicht verfolgt haben oder ihm nicht folgen konnten, ihre “Wahrheit” nach populistischen Lesererwartungen zusammen basteln. Auch wenn sich diese Themen so besser verkaufen lassen als ein “normaler Mordprozess” - der ernstzunehmenden Auseinandersetzung mit der Sache und auch den Opfern sind sie damit nicht gerecht geworden. Der Buchverlag und die Autorinnen werden dieser Art der Berichterstattung danken.</p>
<p>Zum Hintergrund des Buches:  Die Mitautorin und Rechtsanwältin vertrat zunächst die Ehefrau des türkisch-stämmigen Erol P. in einem erbitterten Sorgerechtsverfahren bezüglich der beiden minderjährigen Kinder. Erol P. war zwar mit einer Scheidung einverstanden, nicht aber damit, dass ihm sein Sorge- und Umgangsrecht von seiner Ehefrau beschnitten wurde. In einer Anhörung der beiden Kinder durch eine Mitarbeiterin des Jugendamts äußerte der kleine Sohn, er wolle bei dem inzwischen in den Niederlanden lebenden Vater wohnen. Auch die Tochter erklärte, den Papa zu lieben und regelmäßig sehen zu wollen.</p>
<p>Die familiengerichtliche Verhandlung fand ca. eine Woche nach der Anhörung durch das Jugendamt statt. Zum Erstaunen auch der Jugendamtsmitarbeiterin erklärten die Kinder nunmehr Angst vor dem Vater zu haben, was auf eine starke Beeinflussung der Kinder durch die Mutter schließen ließ. Erol P. war zerknirscht und weinte in der Verhandlung. Kurz danach erschoss er seine Frau und seine 19jährige Tochter vor deren Haustür. Ein Drama, das sich ebenso in deutschen, französischen oder norwegischen Familien hätte abspielen können und auch regelmäßig in jedem anderen Kulturkreis vorkommt. Mit einem sogenannten Ehrenmord hat das Geschehen offenbar nichts zu tun.</p>
<p>Gegen Erol P., der - wie gesagt - damals in den Niederlanden lebte, existierte schon seit Monaten ein Haftbefehl wegen einer angeblichen Vergewaltigung zum Nachteil einer Schwester seiner Ehefrau. Die Anwältin kannte den Haftbefehl und die angebliche Gewaltbereitschaft des Ehemannes. Ihre Mandantin hatte ihr von angeblichen massiven telefonischen Morddrohungen des Ehemannes berichtet. Die Anwältin wusste seit Wochen von dem bevorstehenden Gerichtstermin vor dem Familiengericht und dass mit dem Erscheinen des Ehemannes zu rechnen war. Angeblich war ihr auch bekannt, dass in der Familie des Ehemanns eine Schusswaffe existierte.</p>
<p>Obwohl die Anwältin als Einzige damit umfassend informiert war und das vom Ehemann angeblich ausgehende Gefährdungspotential hätte einschätzen können, unternahm sie nichts! Sie sorgte nicht für den Schutz ihrer Mandantin, indem sie z.B. die Polizei zum Gerichtstermin bestellte, um Erol P. verhaften zu lassen. Stattdessen überrumpelte sie unprofessionell kurz vor Beginn der Verhandlung nur den überraschten Familienrichter über den existierenden Haftbefehl, obwohl ihr als Rechtsanwältin bekannt sein müsste, dass Richter keine Befugnisse und keine Möglichkeiten haben, einen Haftbefehl zu vollstrecken. Immerhin informierte der Richter - vielleicht auch zur Überprüfung der Angaben der Rechtsanwältin - unverzüglich die Staatsanwaltschaft, erreichte aber nur die Geschäftsstelle. Schließlich konnte auch der zuständige Staatsanwalt - im Gegensatz zu der Anwältin - nichts von dem Gerichtstermin ahnen und man möge ihm verzeihen, dass er sich zufällig gerade nicht an seinem Platz befand, als der Anruf einging. Und jetzt mal ganz ehrlich, hätte der Familienrichter, der Staatsanwalt oder irgendjemand anders - außer vielleicht der Anwältin - ohne nähere Informationen über die vorangegangenen Morddrohungen allein aufgrund der Existenz eines Haftbefehls wegen angeblicher Vergewaltigung mit der dann nachfolgenden Tötung der beiden Frauen rechnen können? Wohl kaum!</p>
<p>Es entspringt einer menschlichen Charakterschwäche bei eigenem Fehlverhalten von sich abzulenken und mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wie gelegen muss es der Anwältin gekommen sein, dass eine schlecht recherchierende Presse - beispielhaft hierfür der Beitrag in der Sendung Kulturzeit (3Sat) am 20. Mai 2008 zum Thema “Ehrenmord” (selbst der Titel ist schlecht recherchiert) - sofort den von ihr hingeworfenen Ball des “Justizskandals” und des “Ehrenmordes” aufgriff. Seither lässt die Anwältin keine Gelegenheit aus, sich vor Kameras und  vorgehaltene Mikrofone zu werfen, um an ihrem Image als Beschützerin aller unterdrückten Frauen fleißig zu feilen. Sie verfolgt hiermit allerdings keine Verteidigungsstrategie zum Schutze von Frauen, sondern einzig und allein eine Marketingstrategie. Marketing - auch bei Anwälten - ist legitim und es ist durchaus üblich, dass Anwälte mit Fachwissen oder besonderen Leistungen Werbung für sich machen. Gerade hieran hat es die Anwältin aber auch in dem sich anschließenden Mordprozess gegen Erol P. als Rechtsbeistand nunmehr einer der Schwestern der getöteten Ehefrau missen lassen. Naiv räumte sie in der Beweisaufnahme ein, die Ehefrau des Angeklagten im Familiengerichtsverfahren zu der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung  angestiftet zu haben und merkte erst an den verwunderten Gesichtern der anderen Prozessbeteiligten, dass sie sich damit selbst einer Straftat bezichtigt hatte. Sie stellte dem Gericht und den übrigen Verfahrensbevollmächtigten ihre Berufsberaterin und Mitautorin des Buches als “Schreibkraft” ihrer Kanzlei vor, die in ihrem Auftrag den Prozess mit protokolliere. Sie erschlich damit ihrer Coautorin die Möglichkeit auch an - zum Schutz einzelner Opferangehörigen angesetzten - nichtöffentlichen Beweisaufnahmen teilzunehmen und fleißig mitzuschreiben. Diese nichtöffentlichen Verhandlungen fanden auf ausdrücklichen Wunsch einer Schwester und der Kinder der getöteten Ehefrau statt, die intime Details nicht in öffentlicher Verhandlung vortragen wollten. Der mit diesem Verhalten verbundene Vertrauensbruch - auch gegenüber der eigenen Mandantin - gipfelte in der für alle Verfahrensbeteiligten überraschenden Veröffentlichung des Buches “Kein Schutz - nirgends”, dessen Titel damit eine besondere Bedeutung für das Verfahren bekommt. Denn in diesem Buch wird detailliert über intime Einzelheiten aus den nichtöffentlichen Verhandlungen berichtet. Die Autorinnen scheuen nicht davor zurück, ihre Marketingstrategie gegen die Interessen der Opfer, für die sie sich angeblich einsetzen wollen, voranzutreiben. Mit solchen Rechtsvertretern braucht man eigentlich keine weiteren Gegner.</p>
<p>Zurecht hat daher eine Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach auf einen Antrag eines der Opfer den weiteren Verkauf des Buches durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Und wen wundert es, dass auch in diesem zivilrechtlichen Verfahren bei der Argumentation der Anwältin das Marketing im Vordergrund steht.</p>
<p>Nachdem die Schwestern der getöteten Ehefrau glaubhaft gegenüber dem Gericht versichert hatten, keine Einwillung zur Veröffentlichung eines Buches erteilt zu haben, behauptet die Anwältin nun, die Opfer seien geradezu erpicht darauf gewesen, der Öffentlichkeit Einzelheiten aus ihrem privaten Intimleben mitzuteilen und nur der “böse” türkische Ehemann einer der Schwestern fühlte sich durch die Veröffentlichung in seiner islamischen Ehre gekränkt und wolle deshalb jetzt nachträglich das Buch verhindern. Dass auch die beteiligten Frauen und Kinder sich durch die Veröffentlichung und die Ausschlachtung ihrer privaten und intimen Geheimnisse verletzt fühlen könnten, scheint der Anwältin nicht in den Sinn zu kommen, oder passt diese Erkenntnis vielleicht nicht in ihre Marketingstrategie? Erstaunlich, dass selbst diese perfide Argumentation unter dem Titel “Justizskandal” und “Ehrenmord” von einigen Pressevertretern weiter unterstützt wird. Also tatsächlich, “Kein Schutz - nirgends” - vor solchen Marketingstrategien.</p>
<p><a href="http://strafrecht-soforthilfe.de/">Rechtsanwalt Gerd Meister</a></p>
<p>Fachanwalt für Strafrecht
</p>
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		<title>Der 17. Verhandlungstag im Cannabisplantagen-Prozess</title>
		<link>http://strafblog.de/der-17-verhandlungstag-im-cannabisplantagen-prozess-2/950</link>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2007 19:29:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Morgen vor 6 Monaten begann der Prozess um 4 Cannabisplantagen und rund 2.000 Kilo Marihuana vor dem Landgericht Krefeld und von den ursprünglich 6 Angeklagten sitzen immer noch 5 auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen einen Angeklagten, der eine umfassende geständige Einlassung abgegeben hatte, war schon vor einigen Wochen abgetrennt und einer Verurteilung zugeführt worden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen vor 6 Monaten begann der Prozess um 4 Cannabisplantagen und rund 2.000 Kilo Marihuana vor dem Landgericht Krefeld und von den ursprünglich 6 Angeklagten sitzen immer noch 5 auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen einen Angeklagten, der eine umfassende geständige Einlassung abgegeben hatte, war schon vor einigen Wochen abgetrennt und einer Verurteilung zugeführt worden. Ansonsten dümpelt das Verfahren manchmal stundenlang vor sich hin, bevor sich dann wieder überraschende highlights ergeben. Wie zum Beispiel am 16. Verhandlungstag, als der Vorsitzende die polizeiliche Kronzeugenaussage eines Mitgefangenen eines der beiden Hauptangeklagten bekannt gab, wonach dieser seinem Zellengenossen anvertraut haben soll, dass es noch zwei weitere, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bislang unbekannte Cannabisplantagen geben solle, die nach wie vor in Betrieb seien und an deren Ertrag er partizipiere. Und dass er nach seiner Haftentlassung erst recht ins Geschäft einsteigen wolle. Kein Wunder, dass Gericht und Staatsanwaltschaft an der Aussage Interesse zeigten und drum soll der Mann auch am nächsten Verhandlungstag als Zeuge gehört werden. Dafür warÂÂ´s am heutigen Verhandlungstag eher langweilig. Zumindest für mich und meinen Mandanten, weil nur ein Zeuge zwei Stunden lang vernommen wurde, der uns überhaupt nicht betroffen hat und auch ansonsten nichts Spektakuläres zu berichten hatte. Aber so ist das bisweilen in Verfahren mit mehreren Angeklagten und verschiedenen Tatkomplexen.</p>
<p>Eigentlich warten wir ebenso wie einige Mitangeklagte und deren Verteidiger bereits seit Wochen darauf, dass das Verfahren zu Ende geht. Das Gericht wollte schon mehrfach die Beweisaufnahme schließen, aber das scheiterte an einem Mitverteidiger, der schon wiederholt neue Beweisanträge aus der Tasche gezogen hat, die eine Fortsetzung der Verhandlung erforderten. Wieviele Anträge von dort noch kommen werden, weiß niemand. Und da die Kammer partout nicht abtrennen will, sind wir zum Abwarten verurteilt, da unser Verfahrensstoff bereits erschöpfend behandelt wurde und weitere Anträge nicht beabsichtigt sind, falls nicht noch etwas völlig Unerwartetes geschieht. Derzeit ist bis Anfang Juli terminiert, aber die Kammer hat bereits mitgeteilt, dass sie durchaus damit rechnet, bis Weihnachten zu verhandeln. Und dann könne man ja notfalls auch im nächsten Jahr fortsetzen, je nachdem, wie viele Anträge noch gestellt werden, hat der Vorsitzende schon mit einer gewissen ironischen Süffisanz mitgeteilt .</p>
<p>Wie schön ist es doch bisweilen, wenn brauchbare Verfahrensabsprachen getroffen werden können, die den Verfahrenstoff und den Umfang der Beweisaufnahme begrenzen. Das setzt aber auf allen Seiten einen entsprechenden guten Willen voraus und die wechselseitigen Vorstellungen zum Schuldspruch und insbesondere zum Strafmaß müssen kompatibilitätsfähig sein. Was im vorliegenden Verfahren von Beginn an nicht der Fall war. Also prozessieren wir erst mal weiter. Ich berichte gelegentlich darüber, wie´s weitergegangen ist.</p>
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		<title>Der 17. Verhandlungstag im Cannabisplantagen-Prozess</title>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2007 19:25:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Morgen vor 6 Monaten begann der Prozess um 4 Cannabisplantagen und rund 2.000 Kilo Marihuana vor dem Landgericht Krefeld und von den ursprünglich 6 Angeklagten sitzen immer noch 5 auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen einen Angeklagten, der eine umfassende geständige Einlassung abgegeben hatte, war schon vor einigen Wochen abgetrennt und einer Verurteilung zugeführt worden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen vor 6 Monaten begann der Prozess um 4 Cannabisplantagen und rund 2.000 Kilo Marihuana vor dem Landgericht Krefeld und von den ursprünglich 6 Angeklagten sitzen immer noch 5 auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen einen Angeklagten, der eine umfassende geständige Einlassung abgegeben hatte, war schon vor einigen Wochen abgetrennt und einer Verurteilung zugeführt worden. Ansonsten dümpelt das Verfahren manchmal stundenlang vor sich hin, bevor sich dann wieder überraschende highlights ergeben. Wie zum Beispiel am 16. Verhandlungstag, als der Vorsitzende die polizeiliche Kronzeugenaussage eines Mitgefangenen eines der beiden Hauptangeklagten bekannt gab, wonach dieser seinem Zellengenossen anvertraut haben soll, dass es noch zwei weitere, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bislang unbekannte Cannabisplantagen geben solle, die nach wie vor in Betrieb seien und an deren Ertrag er partizipiere. Und dass er nach seiner Haftentlassung erst recht ins Geschäft einsteigen wolle. Kein Wunder, dass Gericht und Staatsanwaltschaft an der Aussage Interesse zeigten und drum soll der Mann auch am nächsten Verhandlungstag als Zeuge gehört werden. Dafür war´s am heutigen Verhandlungstag eher langweilig. Zumindest für mich und meinen Mandanten, weil nur ein Zeuge zwei Stunden lang vernommen wurde, der uns überhaupt nicht betroffen hat und auch ansonsten nichts Spektakuläres zu berichten hatte. Aber so ist das bisweilen in Verfahren mit mehreren Angeklagten und verschiedenen Tatkomplexen. </p>
<p>Eigentlich warten wir ebenso wie einige Mitangeklagte und deren Verteidiger bereits seit Wochen darauf, dass das Verfahren zu Ende geht. Das Gericht wollte schon mehrfach die Beweisaufnahme schließen, aber das scheiterte an einem Mitverteidiger, der schon wiederholt neue Beweisanträge aus der Tasche gezogen hat, die eine Fortsetzung der Verhandlung erforderten. Wieviele Anträge von dort noch kommen werden, weiß niemand. Und da die Kammer partout nicht abtrennen will, sind wir zum Abwarten verurteilt, da unser Verfahrensstoff bereits erschöpfend behandelt wurde und weitere Anträge nicht beabsichtigt sind, falls nicht noch etwas völlig Unerwartetes geschieht. Derzeit ist bis Anfang Juli terminiert, aber die Kammer hat bereits mitgeteilt, dass sie durchaus damit rechnet, bis Weihnachten zu verhandeln. Und dann könne man ja notfalls auch im nächsten Jahr fortsetzen, je nachdem, wie viele Anträge noch gestellt werden, hat der Vorsitzende schon mit einer gewissen ironischen Süffisanz mitgeteilt.</p>
<p>Wie schön ist es doch bisweilen, wenn brauchbare Verfahrensabsprachen getroffen werden können, die den Verfahrenstoff und den Umfang der Beweisaufnahme begrenzen. Das setzt aber auf allen Seiten einen entsprechenden guten Willen voraus und die wechselseitigen Vorstellungen zum Schuldspruch und insbesondere zum Strafmaß müssen kompatibilitätsfähig sein. Was im vorliegenden Verfahren von Beginn an nicht der Fall war. Also prozessieren wir erst mal weiter. Ich berichte gelegentlich darüber, wie´s weitergegangen ist.</p>
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		<title>Dritter Verdächtiger nach 7-fachem Mord im Chinarestaurant festgenommen</title>
		<link>http://strafblog.de/dritter-verdachtiger-nach-7-fachem-mord-im-chinarestaurant-festgenommen/948</link>
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		<pubDate>Tue, 22 May 2007 14:07:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
	<category>Pressespiegel</category>
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		<description><![CDATA[Wie bild.de berichtet, hat die Polizei im Fall des 7-fachen Mordes in einem China-Restaurant im niedersächsischen Sittensen Anfang Februar nunmehr einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Es soll sich um einen 29-jährigen Vietnamesen aus Bremerhaven handeln, der schon seit längerem im Visier der Ermittler stand. Nachdem sich die Verdachtsmomente erhärtet hatten, sei der Mann bereits am vergangenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bild.de berichtet, hat die Polizei im Fall des 7-fachen Mordes in einem China-Restaurant im niedersächsischen Sittensen Anfang Februar nunmehr einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Es soll sich um einen 29-jährigen Vietnamesen aus Bremerhaven handeln, der schon seit längerem im Visier der Ermittler stand. Nachdem sich die Verdachtsmomente erhärtet hatten, sei der Mann bereits am vergangenen Mittwoch in seiner Wohnung festgenommen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade sei Haftbefehl erlassen worden.</p>
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		<item>
		<title>STRAFBLOG von Trojaner komplett &#8220;zerschossen&#8221;</title>
		<link>http://strafblog.de/strafblog-von-trojaner-komplett-zerschossen/947</link>
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		<pubDate>Sun, 20 May 2007 05:57:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
	<category>Aktuelles</category>
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		<description><![CDATA[Fast eine Woche lang war unser Blog jetzt &#8220;außer Betrieb&#8221;. Am vergangenen Montag erschien beim Aufruf des STRAFBLOG plötzlich eine Meldung &#8220;domain www.strafblog.de nicht verfügbar&#8221;. Als sich das auch nach einigen Stunden noch wiederholte, folgten Anrufe bei unserem Provider und bei unserem Systemadminstator, der sich gerade in der Endphase eines anderen Projekts befand und zeitlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast eine Woche lang war unser Blog jetzt &#8220;außer Betrieb&#8221;. Am vergangenen Montag erschien beim Aufruf des STRAFBLOG plötzlich eine Meldung &#8220;domain www.strafblog.de nicht verfügbar&#8221;. Als sich das auch nach einigen Stunden noch wiederholte, folgten Anrufe bei unserem Provider und bei unserem Systemadminstator, der sich gerade in der Endphase eines anderen Projekts befand und zeitlich nur sehr begrenzte Möglichkeiten hatte. Der stellte dann so zwischendurch fest, dass sich irgendjemand auf die Administratorebene unseres Servers bei Cronon geschlichen und dort gewütet hatte. Sämtliche Signaturen waren verändert, ein paar hunderte Texte gelöscht und was weiß ich nicht für weitere Daten durcheinander gebracht worden. Und - wie fatal - seit zwei Monaten war die Datensicherung unterblieben, so dass eine Wiederherstellung der Bloginhalte auch nicht so einfach auf Knopfdruck bewerkstelligt werden konnte.</p>
<p>Ich hatte am letzten Montag zuletzt auf meinem privaten Rechner in Spanien gebloggt und dort eine Trojanerwarnung gesehen verbunden mit dem Hinweis, dass die Lizenz für meinen Kaspersky Virenschutz nebst Firewall abgelaufen sei. Via Internet habe ich dann eine neue Version runtergeladen und vesucht, den Trojaner zu entfernen, was mir nicht so richtig gelungen ist. Aber immerhin erhielt ich die Meldung, das Viech sei isoliert und könne keinen Schaden mehr anrichten. Was sich dann leider als Irrtum erwies.</p>
<p>10 Stunden effektiver Arbeit hat unser Systemadminstrator benötigt, das Blog wieder betriebsbereit zu machen. Die Zugangsdaten sind geändert, ein paar neue Sicherheitsfeatures eingebaut und eine Datensicherung für die Zukunft sichergestellt. Jetzt muss ich noch Stück für Stück die alten Texte zurückholen, aber das drängt nicht. Jedenfalls kann ab sofort wieder gebloggt werden, und das werde ich auch tun. </p>
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		<title>Zwei 15-Jährige wegen Vergewaltigung von zwei 12 und 13 Jahre alten Mädchen verhaftet</title>
		<link>http://strafblog.de/zwei-15-jahrige-wegen-vergewaltigung-von-zwei-12-und-13-jahre-alten-madchen-verhaftet-2/945</link>
		<comments>http://strafblog.de/zwei-15-jahrige-wegen-vergewaltigung-von-zwei-12-und-13-jahre-alten-madchen-verhaftet-2/945#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 May 2007 17:45:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
	<category>Pressespiegel</category>
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		<description><![CDATA[Ein Hamburger Richter hat heute Haftbefehl gegen zwei Fünfzehnjährige erlassen, die dringend verdächtig sind, zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen, die sie über einen Internet-Chatroom kennengelernt hatten, vergewaltigt zu haben. Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, waren die beiden Jugendlichen bereits gestern festgenommen worden. 
In einem Chat hatten sie sich mit den beiden Mädchen verabredet. Gleich zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Hamburger Richter hat heute Haftbefehl gegen zwei Fünfzehnjährige erlassen, die dringend verdächtig sind, zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen, die sie über einen Internet-Chatroom kennengelernt hatten, vergewaltigt zu haben. Wie SPIEGEL-ONLINE berichtet, waren die beiden Jugendlichen bereits gestern festgenommen worden. </p>
<p>In einem Chat hatten sie sich mit den beiden Mädchen verabredet. Gleich zu Beginn des Treffens sollen die Beiden dann über die Mädchen hergefallen sein. Diese hätten sich nach der Tat in eine Imbissbude geschleppt, von wo aus die Polizei alarmiert wurde. Weitere Einzelheiten wollte die Pollizei im Hinblick auf das jugendliche Alter der Beteiligten nicht nennen. </p>
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		<item>
		<title>Tannöd: Der Mörder mit der Spitzhacke</title>
		<link>http://strafblog.de/tannod-der-morder-mit-der-spitzhacke/946</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2007 09:28:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
	<category>Literaturtipps</category>
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		<description><![CDATA[Für ihren Roman &#8220;Tannöd&#8221; hat Andrea Maria Schenkel den Deutschen Krimipreis 2007 verliehen bekommen. Gestern habe ich das nur 125 spannende Seiten lange Werk am Strand von Es Trenc gelesen. Der Roman spielt in der 50er Jahren des längst vergangenen 20. Jahrhunderts und beschreibt die Auslöschung einer ganzen Familie durch einen unheimlichen Mörder, der die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für ihren Roman &#8220;Tannöd&#8221; hat Andrea Maria Schenkel den Deutschen Krimipreis 2007 verliehen bekommen. Gestern habe ich das nur 125 spannende Seiten lange Werk am Strand von Es Trenc gelesen. Der Roman spielt in der 50er Jahren des längst vergangenen 20. Jahrhunderts und beschreibt die Auslöschung einer ganzen Familie durch einen unheimlichen Mörder, der die 6-köpfige Bauernfamilie Danner auf deren Hof in Tannöd mit einer Spitzhacke erschlägt. </p>
<p>Eingebettet in Fürsorge-Gebete für die Verstorbenen protokolliert der Ich-Erzähler die Aussagen der Dorfbewohner zum Tatgeschehen, mosaiksteinartig entwickeln sich retrospektiv die Ereignisse, schält sich deren Entsetzen über die Tat und die Angst vor dem unbekannten Mörder heraus, der zunächst wie vom Erdboden verschwunden zu sein scheint. Über den Mörder erfährt man beim Lesen stückweise das eine oder andere, was er so tagsüber treibt und welche Sorgfalt er bei seinen Verrichtungen walten lässt, aber lange bleibt er gleichwohl konturlos und verschleiert seine Identität. Die muss der Leser sich mühsam erschließen, die Spannung löst sich erst ganz am Ende auf. </p>
<p>Der Roman spielt im erzkatholischen Bayern, die Menschen sind konservative Kirchgänger mit festen Moralvorstellungen, die den alten Danner, geizig und inzestverdächtig, nie leiden mochten, aber für die Frauen und die Kinder tut´s ihnen leid.<br />
Schenkel schreibt in der Nachkriegssprache der bayerischen Landbevölkerung, stilistisch erinnerte mich ihr Roman zeitweise an Werke von Oskar Maria Graf, auch wenn diese noch ein paar Jahrzehnte früher spielen und schon in grauen Vorkriegszeiten geschrieben wurden. </p>
<p>Spannend ist &#8220;Tannöd&#8221; und eigentümlich. Und kurz und kurzweilig genug, um ihn an einem Strandnachmittag bis zum letzten Buchstaben zu lesen. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>27 Monate Haft für US-Soldaten im Zusammenhang mit Mord und Vergewaltigung</title>
		<link>http://strafblog.de/27-monate-haft-fur-us-soldaten-im-zusammenhang-mit-mord-und-vergewaltigung/943</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2007 06:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
	<category>Pressespiegel</category>
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		<description><![CDATA[Wegen seiner Rolle bei der Vergewaltigung einer 14-Jährigen im Irak und der anschließenden Ermordung des Mädchens und seiner Familie hat ein US-Militärgericht einen 20-jährigen Gefreiten laut n-tv.de zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee verfügt. Der Mann hatte sich im Rahmen einer Absprache mit der Anklage zu den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font color="#333333"><font size="2">Wegen seiner Rolle bei der Vergewaltigung einer 14-Jährigen im Irak und der anschließenden Ermordung des Mädchens und seiner Familie hat ein US-Militärgericht einen 20-jährigen Gefreiten laut </font></font><a target="_blank" href="http://www.n-tv.de/781697.html"><font color="#cc0000" size="2">n-tv.de</font></a><font color="#333333" size="2"> zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee verfügt. Der Mann hatte sich im Rahmen einer Absprache mit der Anklage zu den Vorwürfen der Justiz-Behinderung und der Mitwisserschaft bekannt. Die Hauptanklagepunkte Mord und Vergewaltigung waren wegen der untergeordneten Rolle des Gefreiten bei der Tat fallen gelassen worden.</p>
<p>Im März 2006 hatte eine Gruppe von US-Soldaten eine Familie bei Mahmudija südlich von Bagdad überfallen, nachdem der Haupttäter das Mädchen schon einige Tage lang beobachtet hatte. Nach der Vergewaltigung und Ermordung des Mädchens und seiner Familie hatten die Soldaten versucht, Spuren zu beseitigen, indem sie den Leichnam des Mädchens in Brand setzten. Der jetzt verurteilte Gefreite soll weder bei der Tat selbst noch bei der Spurenbeseitigung beteiligt gewesen sein, hielt sich aber in der Nähe auf und wusste Bescheid.</p>
<p>Der Haupttäter war vor kurzem zu 100 Jahren Haft mit der frühesten Möglichkeit einer Entlassung nach 10 Jahren verurteilt worden.</font>
</p>
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		<title>15 Jahre für 2 Morde: &#8220;Ich wollte auch mal stark sein&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2007 23:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Zu 15 Jahren Haft wegen Mordes in 2 Fällen und wegen unerlaubten Waffenbesitzes hat das Landgericht Itzehoe heute einen 21-jährigen Mann aus Wesselburen verurteilt, der im August 2004 zunächst ein 15-jähriges Mädchen erwürgt und 2 Jahre später einen ihm völlig unbekannten Autofahrer erschossen hatte. Wie bei sueddeutsche.de nachzulesen ist, war am 23. August 2006 ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font color="#333333"><font size="2">Zu 15 Jahren Haft wegen Mordes in 2 Fällen und wegen unerlaubten Waffenbesitzes hat das Landgericht Itzehoe heute einen 21-jährigen Mann aus Wesselburen verurteilt, der im August 2004 zunächst ein 15-jähriges Mädchen erwürgt und 2 Jahre später einen ihm völlig unbekannten Autofahrer erschossen hatte. Wie bei </font></font><a target="_blank" href="http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/628/106522/"><font color="#cc0000" size="2">sueddeutsche.de</font></a><font color="#333333" size="2"> nachzulesen ist, war am 23. August 2006 ein 41-jähriger Erntearbeiter tot in seinem Pkw an einer Landstraße in der Nähe von Wesselburen aufgefunden worden. Spuren am Tatort führten zu dem jungen Mann, der im Rahmen seiner Vernehmung zugab, den Autofahrer &#8220;aus Frust und Ärger&#8221; ausgebremst und dann erschossen zu haben. Überraschend berichtete der Mann dann auch, dass er zwei Jahre zuvor die Schülerin Sandra getötet habe, weil diese ihn zuvor &#8220;gedemütigt&#8221; hätte. Er habe das Mädchen unter einem Vorwand abgefangen und sei mit ihr auf einen Feldweg gefahren, wo er sie in seinem Auto erwürgt habe.</p>
<p>Im Prozess gab der Angeklagte im Februar dieses Jahres als Tatmotiv an, die &#8220;ganze aufgestaute Wut und der Frust&#8221; hätten heraus gemusst. &#8220;Ich wollte auch mal Macht haben, auch mal stark sein&#8221;, soll er dem Gericht erklärt haben. Er sei in seinem Leben immer wieder gedemütigt und ignoriert worden.</p>
<p>Ein Gutachter attestierte dem Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung und eine eingeschränkte Schuldfähigkeit in beiden Fällen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord und sprach sich für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht aus, obwohl der Mann zu beiden Tatzeitpunkten noch Heranwachsender war. Sie beantragte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung wollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen lassen und sprach sich für eine deutlich unter 10 Jahren liegende Jugendstrafe aus.</p>
<p>Das Gericht hat Erwachsenenstrafrecht angewendet und eine zeitige Strafe von 15 Jahren verhängt. Zudem ordnete es eine Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an.</p>
<p>Anmerkung:Ich gehe davon aus, dass die Verteidigung Revision einlegen wird. Die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht erscheint auf den ersten Blick bedenklich, wobei mir weder die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe noch die biografischen Details des Täters bekannt sind. Im August 2004, also bei Begehung der ersten Tat, dürfte der Mann erst 18 Jahre alt gewesen sein. Die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung legt die Annahme von Reifeverzögerungen nahe. Auch die angegebenen Tatmotive &#8220;Wut, Frust und Ärger&#8221; sprechen prima facie nicht unbedingt dafür, dass der Mann in seiner Entwicklung einem volljährigen Täter eher gleichzusetzen ist als einem noch 17-Jährigen. Welche Mordmerkmale die Schwurgerichtskammer als verwirklicht angesehen hat (Heimtücke, niedrige Beweggründe?) ergibt sich aus dem Beitrag leider nicht und ist ohne Detailkenntnisse aus dem Verfahren nur schwer zu beurteilen. Stoff für eine Revisionsbegründung dürfte aber wohl genug da sein. </font>
</p>
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		<title>Acht Jahre Haft für Voyeur</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2007 20:22:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Rainer Pohlen</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Fragt der eine Voyeur den anderen: &#8220;Was machst du heute Abend?&#8221; Antwort:&#8221; Mal gucken!&#8221;
Nach einer Kurzmeldung bei rp-online ist sein einschlägiges Hobby einen US-Amerikaner jetzt teuer zu stehen gekommen. Weil der Mann mehr als einhundert Frauen heimlich gefilmt hat, während sie sich entkleideten, schliefen oder duschten, ist er nämlich von einem dortigen Gericht zu 8 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font color="#333333"><font size="2">Fragt der eine Voyeur den anderen: &#8220;Was machst du heute Abend?&#8221; Antwort:&#8221; Mal gucken!&#8221;</p>
<p>Nach einer Kurzmeldung bei </font></font><a target="_blank" href="http://www.rp-online.de/public/kompakt/aktuelles/panorama/420006?liste=420225,420134,420007,420006,419909"><font color="#cc0000" size="2">rp-online</font></a><font color="#333333" size="2"> ist sein einschlägiges Hobby einen US-Amerikaner jetzt teuer zu stehen gekommen. Weil der Mann mehr als einhundert Frauen heimlich gefilmt hat, während sie sich entkleideten, schliefen oder duschten, ist er nämlich von einem dortigen Gericht zu 8 Jahren Haft verurteilt worden. Bei Ermittlungen in einer Einbruchsangelegenheit hatte die Polizei in der Wohnung des Mannes zufällig die Aufnahmen von den mit der Kamera beobachteten Frauen gefunden. Jetzt hat es sich für den Mann erst einmal ausgeguckt.</p>
<p>Eine ziemlich martialische Strafe, finde ich.</font>
</p>
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